Auch wenn sowohl die PKV als auch die GKV grundsätzlich dazu dienen, das Kostenrisiko im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des Gesundheitszustandes abzusichern, gibt es einige wesentliche Unterschiede. Einer der größten Unterschiede ist der, dass die PKV nur freiwillige Mitglieder kennt, während die GKV nahezu jedem offen steht und zum überwiegenden Teil aus Pflichtmitgliedern besteht. Ein zweiter wichtiger Unterschied ist der, dass die GKV nach dem Umlageverfahren arbeitet während die PKV auf dem Anwartschaftsdeckungsverfahren beruht. In der GKV ergibt sich die Höhe der Beiträge anhand des Einkommens und diejenigen, die ein hohes Einkommen erzielen, bezahlen auch entsprechend hohe Beiträge. Durch diese höheren Beiträge werden dann die Kosten ausgeglichen, die durch Mitglieder verursacht werden, die niedrigere Beiträge entrichten oder im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei abgesichert sind. Die Beitragsermittlung in der PKV beruht auf einer risikogerechten Kalkulation und die Höhe der Beitrage ergibt sich nicht anhand des Einkommens, sondern daraus, wie hoch das Risiko ist, dass der Versicherungsnehmer Kosten verursachen wird. Grundlage für die Bewertung des Risikopotenzials sind Faktoren wie Alter und Geschlecht, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, persönliche Faktoren sowie gewünschter Leistungsumfang. Je höher das Risikopotenzial ist, also je höher die Kosten sind, die der Versicherungsnehmer voraussichtlich verursachen wird, desto höher ist auch der Beitrag, wobei ein erhöhtes Risiko durch Risikozuschläge oder den Ausschluss einer Versicherungsleistungen ausgeglichen wird. Ein weiterer Unterschied zwischen PKV und GKV besteht in dem Verfahren, nach dem Leistungen abgerechnet werden. Die GKV rechnet nach dem Sachleistungsprinzips ab. Dabei werden die Kosten, die durch Leistungen aus dem vorgegebenen Regelkatalog entstehen, unmittelbar mit demjenigen abgerechnet, der diese Leistungen erbracht hat. Aus diesem Grund ist in der GKV keine freie Arztwahl möglich, denn Grundlage dafür, dass die GKV die Kosten übernehmen kann, ist ein entsprechender Vertrag zwischen Krankenkasse und Arzt. Die PKV rechnet Leistungen nach dem Kostenerstattungsprinzip ab, erstattet die Kosten also rückwirkend, allerdings nicht an den Leistungserbringer, sondern an den Versicherungsnehmer. Nimmt ein Versicherungsnehmer Leistungen in Anspruch, tut er dies als Vertragspartner des Arzt, wozu er einen Behandlungsvertrag mit diesem abschließt. Der Arzt erstellt eine Rechnung auf den Namen des Versicherungsnehmers, die PKV überweist den erstattungsfähigen Anteil des Rechnungsbetrages, der sich aus dem versicherten Tarif ergibt, auf das Konto des Versicherungsnehmers. Ein für den Versicherungsnehmer sehr vorteilhafter Unterschied liegt darin, dass es sich bei der PKV um ein privatrechtliches Unternehmen handelt. Dadurch nimmt der Gesetzgeber nur begrenzt Einfluss auf das Leistungsangebot und die Vertragsgestaltung, so dass die PKV weitaus mehr Leistungen anbieten kann als die GKV und diese versicherten Leistungen für die gesamte Vertragsdauer vertraglich garantiert sind. Zudem stehen die einzelnen PKVs auf dem Versicherungsmarkt in Konkurrenz zueinander, so dass der Versicherungsnehmer das für ihn attraktivste Angebot aus einer Vielzahl unterschiedlicher Tarife und Anbieter auswählen kann.